Allgemeine Geschäftsbedingungen der wi|pro GmbH Agentur für Erlebniskommunikation

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Vertragsverhältnisse, die wi|pro GmbH agentur für erlebniskommunikation (Auftragnehmer) im Rahmen der Agenturleistungen sowie der Personaldienstleistungen eingeht. Bei Kollision mit Geschäftsbedingungen des Vertragspartners (Auftraggeber) gehen die nachstehenden Geschäftsbedingungen vor.

§ 2 Umfang der Leistungspflicht

Soweit zwischen den Parteien keine verbindliche Bestimmung des Leistungsumfanges in schriftlicher Form vorgenommen worden ist, gelten diejenigen Leistungen als vereinbart, die dem von wi|pro GmbH angefertigten und dem Auftraggeber übersandten Kostenvoranschlag entsprechen. Bei mehreren Kostenvoranschlägen gilt jeweils nur derjenige neuesten Datums.
Der Kunde kann nach Erteilung des Auftrages angemessene Änderungen hinsichtlich der Vertragsleistungen verlangen. Sämtliche zusätzliche Kosten, die sich aus solchen vom Kunden gewünschten Änderungen ergeben, sind vom Kunden zu übernehmen. Änderungen können zur Verschiebung von verbindlichen und unverbindlichen Lieferterminen und Fristen führen, für die wi|pro GmbH nicht einsteht.

§ 3 Fälligkeit der Leistungsvergütung

Soweit zwischen den Parteien keine andere verbindliche Bestimmung der Fälligkeit der Vergütung vorgenommen worden ist, werden die Rechnungen der wi|pro GmbH laut Angebot gestellt und vom Auftraggeber beglichen.
Bei Aufträgen über 5.000€ wird eine Abschlagsrechnung über 50% bei Auftragsbestätigung gestellt.

§ 4 Abwerbeverbot

Der Auftraggeber darf mit einer Arbeitskraft des Auftragnehmers während der Dauer des Vertragsverhältnisses und sechs Monate nach dessen Ende, ein Arbeitsverhältnis oder ein Beschäftigungsverhältnis in anderer Form nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers vereinbaren. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Vereinbarung, ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer einen pauschalierten Schadenersatzbetrag in der Höhe von € 5.000,- zu leisten.

§ 5 Einschaltung Dritter

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung und Erfüllung des Auftrages sich Dritter zu bedienen. Er ist aber nicht berechtigt, im Verhältnis zu diesen Personen den Auftraggeber zu vertreten, d.h., ein Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten zu begründen.

§ 6 Haftungsausschluss

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit seiner Arbeitskräfte bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen entstehen sollten und auch nicht für Folgeschäden. Der Auftragnehmer haftet des Weiteren nicht für Schäden, die in Folge der Erfüllung einer Weisung des Auftraggebers durch die Arbeitskräfte entstehen. Der Auftragnehmer haftet nicht für durch höhere Gewalt (Witterung, etc.) entstehende(n) Leistungsverzögerung bzw. Leistungsausfall. Das Eintreten einer Leistungsverzögerung bzw. eines Leistungsausfalles hat keinerlei Auswirkungen auf den Vertrag. Der Auftragnehmer hat des Weiteren das Recht, beim Auftraggeber in Nachleistung zu treten.

§ 7 Personalausfall

Fällt eine Arbeitskraft des Auftragnehmers für die Erfüllung des Vertrages aus wichtigen Gründen, insbesondere infolge von Krankheit, aus, so hat sich der Auftragnehmer um einen entsprechenden Ersatz zu bemühen. Gelingt es nicht, eine Ersatzarbeitskraft zu organisieren, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich davon verständigen; in diesem Fall hat der Auftraggeber für den Teil der Personaldienstleistungen, die durch die ausgefallene Arbeitskraft durchgeführt werden sollten, kein Entgelt zu zahlen. Darüberhinausgehende Ansprüche des Auftraggebers in Bezug auf Folgeschäden bestehen im Zusammenhang mit dem Ausfall einer Arbeitskraft nicht.
Das Recht des Auftragnehmers, den tatsächlichen Eintritt eines ihm entstandenen höheren Schadens nachzuweisen und gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen, bleibt ebenso unberührt wie der Nachweis durch den Auftraggeber, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

§ 8 Stornierungskosten

Der Auftraggeber ist berechtigt, beauftragte Leistungen schriftlich zu stornieren. Im Falle der Stornierung beauftragter Leistungen kann der Auftragnehmer vom Auftraggeber eine angemessene Entschädigung verlangen, die sämtliche Kosten des Auftragnehmers im Zusammenhang mit den beauftragten Leistungen sowie im angemessenen Umfang den entgangenen Gewinn und die Gemeinkosten umfasst. Dazu gehören insbesondere die Kosten, die Dritte gegen den Auftragnehmer wegen stornierter Aufträge erheben.
Stornierungskosten der Personalleistungen vom Zeitpunkt der Auftragserteilung:
Ab 21 Tage vor Aktionsbeginn werden 50% des Rechnungsbetrages erhoben.
Ab 14 Tage vor Aktionsbeginn werden 80% des Rechnungsbetrages erhoben.
Ab 07 Tage vor Aktionsbeginn werden 100% des Rechnungsbetrages erhoben.
Der Auftragnehmer hat durch die Stornierung entfallende Fremdleistungen wie Reisekosten etc. nicht zu erheben, solange diese noch nicht angefallen sind.

§ 9 Verschwiegenheitspflicht

Der Auftraggeber und seine Arbeitskräfte verpflichten sich gegenüber dem Auftragnehmer zur Wahrung aller Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gegenüber jedermann und zu jeder Zeit. Ebenso verpflichtet sich der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber zur Wahrung aller Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gegenüber jedermann und zu jeder Zeit. Insbesondere wird der Auftraggeber die Daten der Arbeitskräfte, die ihm im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer bekannt werden, an keinen Dritten weitergeben sowie nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Aufzeichnungen über diese Daten dem Auftragnehmer übergeben oder vernichten.

§ 10 Eigentum, Urheberrecht

Konzepte und Gestaltungen stehen im geistigen Eigentum der wi|pro GmbH. Wi|pro GmbH behält sich das Eigentum und / oder Urheberrecht an allen von ihr abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Konzepten, Prospekten, Modellen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände und / oder Konzepte ohne schriftliche Zustimmung von wi|pro GmbH weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekanntgeben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen von wi|pro GmbH diese Gegenstände und / oder Unterlagen vollständig an wi|pro GmbH zurück zu geben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Von wi|pro GmbH an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zu deren vollständiger Bezahlung Eigentum von wi|pro GmbH.

§ 11 Gerichtsstand und Rechtswahl

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Für alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, ist Gerichtsstand München.
Stand: 01.02.2020